Bei der Anlagenbau Umweltprojekt GmbH setzen wir auf nachhaltige und effiziente Abfallentsorgung. In unserem Ratgeber finden Sie praktische und wertvolle Informationen zur richtigen Mülltrennung, Recycling und umweltgerechten Verwertung.
Egal, ob Privatperson oder Unternehmen – unsere Anleitungen helfen Ihnen, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen. Bei Fragen steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung.
Das kleine Abfall-ABC
Entdecken Sie unser kleines Abfall-ABC, Ihren schnellen und einfachen Leitfaden für die richtige Entsorgung von Abfällen. Wir möchten Ihnen helfen, Abfalltrennung und Recycling so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Hier finden Sie nützliche Tipps, wie Sie verschiedene Abfallarten korrekt entsorgen können. Durchstöbern Sie unser ABC und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer saubereren und nachhaltigeren Umwelt!
Unter Altholz wird Gebraucht- und Industrieholz verstanden, das bereits verwendet, behandelt bzw. verarbeitet wurde. Je nach dem vorangegangenen Verwendungszweck und der Behandlungsart können unterschiedlich starke Schadstoffbelastungen auftreten. Gemäß der Altholzverordnung wird das Altholz deshalb in die vier Altholzkategorien AI, AII, AIII, AIV eingestuft. Sollte die Zuordnung nicht eindeutig möglich sein erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Altholzkategorie. Bei Altholzgemischen erfolgt die Einstufung in die im Gemisch vorhandene höchste Altholzkategorie.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Altholz.
Das gehört dazu:
Altholz Kategorie I – unbehandeltes, naturbelassenes und max. mechanisch bearbeitetes Altholz
Altholz Kategorien II – gestrichenes, lackiertes, beschichtetes, verleimtes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel
Altholz Kategorie III – gestrichenes, lackiertes, beschichtetes, verleimtes Altholz mit halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) aber holzschutzmittelfrei
Altholz Kategorie IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz vorwiegend aus dem Außenbereich sowie Brandholz
Das gehörtnicht dazu:
Baumverschnitt / Heckenschnitt
Baumstämme
Asbest gehört zu den so genannten gefährlichen Abfällen. Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Abfällen können Asbestfasern freigesetzt werden. Eingeatmete Fasern können unheilbare Lungenerkrankungen (Asbestose) und bösartige Tumore (Karzinome und Mesotheliome) erzeugen. Deshalb unterliegen alle Tätigkeiten mit Asbest strengsten Vorschriften! U.a. sind Asbestabfälle für Transport und Entsorgung zwingend in dafür zugelassene reißfeste und fest verschließbare Behältnisse (Bigbags, Säcke) zu verpacken. Bei Containerbestellung für Asbestabfälle wird dem Kunden ein mit zugelassenem BigBag ausgestatteter Container zur Verfügung gestellt.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Asbesthaltige Baustoffe.
Das gehört dazu:
Asbestzementerzeugnisse (feste Faserbindung)
Sonstige asbesthaltige Bau- u. Abbruchabfälle (feste Faserbindung)
Bauschutt ist der typische Abfall der entsteht, wenn Gebäude oder Gebäudeteile abgerissen, saniert oder umgebaut werden. Es handelt sich dabei um ein Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, das keine gefährlichen Bestandteile enthalten darf.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Bauschutt.
Das gehört dazu:
Beton / Betonblocksteine / Betonpflastersteine
Mörtelreste / Putz
Ziegel
Marmor
Klinker
Feinsteinzeug
Fliesen
Kalkstein
Estrich
Das gehörtnicht dazu:
Gasbeton / Ytong
Schornsteinschutt
asbesthaltige Abfälle
Tapeten
Dachpappe
Batterien
Flüssigkeiten
Dämmstoffe
Gipshaltige Abfälle
Metalle
Bauteile aus Kunststoff
Elektroschrott / Kabel / PV-Module / Solarmodule
Beton bzw. Stahlbeton sind der typische Abfall der entsteht, wenn Gebäude oder Gebäudeteile, Straßen und sonstige Befestigungen abgerissen, saniert oder umgebaut werden. Aber auch im privaten Bereich gibt es Gestaltungselemente aus Beton.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Beton.
Das gehört dazu:
Beton- und Stahlbetonelemente
Das gehörtnicht dazu:
Bauschutt
Gips/Rigips/gipshaltige Baustoffe
Schornsteinschutt
Gasbeton/Ytong
Dachpappe
Brandabfälle
Lehm/Stroh-Gemisch
Künstliche Mineralfasern (KMF) werden aus anorganischen Stoffen wie Glas, Stein, Schlacke, Aluminiumsilikat (Keramik) hergestellt. Seit den 1970er Jahren werden sie hauptsächlich als Wärmedämmmaterialien, im Brandschutz und zur Schallisolation verbaut. In Innenräumen ist KMF in Form von Platten, Matten, Filzen, losen Schüttungen oder Schichtungen an Dächern, Decken, Wänden, Rohr- und Lüftungsleitungen eingesetzt.
Bei KMF, soweit sie vor dem 31.05.2000 verkauft wurden (AVV-ASN 170603*), ist grundsätzlich von einer kanzerogenen (krebserzeugenden) Wirkung bei Faserfreisetzungen und Aufnahme über die Lunge auszugehen. Sie sind daher ebenso wie beispielsweise das krebserzeugende Asbest als gefährliche Abfälle eingestuft. Deshalb ist beim Arbeiten mit diesen Stoffen ebenfalls höchste Vorsicht geboten. Es sind auf jeden Fall Handschuhe und eine Feinstaubfilter-Gesichtsmaske zu verwenden, wenn Sie mit diesen Materialien hantieren. Das Verpacken der anzufeuchtenden Abfälle hat unbedingt staubdicht zu erfolgen.
Nach dem 01.06.2000 hergestellt KMF (AVV-ASN 170604) haben dagegen eine andere, kürzere Faserstruktur, sind biolöslich und weisen dadurch kein vergleichbares Gesundheitsrisiko auf. Diese ungefährlichen Neuprodukte sind mit einem RAL-Gütezeichen versehen. Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass rund 90 % der anfallenden KMF-Abfälle bei Rückbau- oder Abbruchmaßnahmen immer noch krebserzeugend sind. Deshalb gilt: KMF ohne RAL-Gütezeichen wird ohne gegenteiligen Nachweis als gefährlicher Abfall unter dem Abfallschlüssel 17 06 03* eingestuft!
Da bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen meist keine Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen KMF-Abfällen möglich ist, werden generell Sicherheitsvorkehrungen empfohlen, wie sie für krebserzeugende Faserstoffe notwendig sind. Zum Schutz vor Faserfreisetzungen und Minimierung von Gesundheitsrisiken für das eingesetzte Personal werden KMF-Abfälle ausschließlich in reißfester, staubdichter Verpackung angenommen.
Erdaushub entsteht bei Bauvorhaben, die in die Tiefe gehen, beispielsweise beim Ausheben der Grube für den Keller oder den Swimmingpool, aber auch bei der Gartengestaltung. So fallen größere Mengen Boden, Erde, Sand und z.T. auch Kiesel- bzw. Feldsteine an, die allesamt zur Abfallart Boden und Steine zählen. Für die Entsorgung gelten bestimmte Regeln.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Erdaushub.
Das gehört dazu:
Bodenaushub
Mutterboden
Lehm (ohne Stroh)
Sand / Kies
Feldsteine
Das gehörtnicht dazu:
Restmüll
Altreifen
Bauschutt
Dämmstoffe
Dachpappe
Gips
Kunststoff
Grünschnitt / Wurzelwerk
Metall
Altholz
Lehm-Stroh-Gemisch
Schilf
Verunreinigte bzw. kontaminierte Erde
Porenbeton, auch unter dem Namen Gasbeton, Ytong oder Silka bekannt ist ein vergleichsweise leichter, hochporöser, mineralischer Baustoff hergestellt auf der Basis von Sand, Kalk, Zement und Wasser. Porenbeton kann – sofern er als sortenrein getrennter Baustoffe vorliegt – sauber recycelt werden.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Gasbeton (Porenbeton).
Das gehört dazu:
Gasbetonsteine
Ytong- und Silkasteine
Porenbetonsteine
Planblocksteine
Fertigbauteile aus Porenbeton
Das gehörtnicht dazu:
Bauschutt
Beton
Ziegel
Bauabfälle entstehen bei Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Sie enthalten i.d.R. eine Vielzahl verwertbarer Stoffe. Um eine Verwertung zu ermöglichen und damit für den Kunden eine Kostenersparnis zu erzielen, sind sie bereits bei der Entstehung voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu halten. Ist diese Getrennthaltung sinnvoll nicht möglich, sind die Abfälle als gemischte Bau- und Abbruchabfälle so genannte Baumischabfälle zu entsorgen.
Unter Baumischabfall werden gemischte Bauabfälle verstanden, die neben einem geringen mineralischen Anteil ( max. 5%) vorrangig aus Abfällen bestehen, die bei Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen anfallen.
Gefährliche Abfälle wie z.Bsp. Asbest dürfen prinzipiell nicht enthalten sein und sind gesondert zu entsorgen!
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle.
Das gehört dazu:
Holzreste Kategorie I – III
Tapetenreste
Verpackungen
Kabelreste
restentleerte, offene Behälter
Gipsreste und Abschnitte von Gipskartonplatten
Kunststoffreste aus Bau- und Abbruch
max. 5% mineralische Bestandteile
Das gehörtnicht dazu:
Dämmmaterial
Asbest
Holz Kategorie A IV
Dachpappe
Elektroaltgeräte
Unter gewerblichen Siedlungsabfällen werden Abfälle verstanden, die den Resten aus Haushalten ähneln, beispielsweise Abfälle aus Büros, und Handwerksbetrieben, aber auch öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Hotels. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt zunächst vor, dass die Abfälle bei Gewerbebetrieben bereits an der Anfallstelle getrennt gesammelt werden müssen, damit eine möglichst hochwertige Verwertung möglich ist. Diese Getrennthaltungspflicht betrifft Papier und Pappe, Glas, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Nur, wenn die Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, dürfen die Abfälle gemeinsam gesammelt werden. Sie müssen dann zwingend einer Vorbehandlungsanlage (Gewerbemischabfälle) zugeführt werden. Für Bau- und Abbruchabfälle gelten gesonderte Regelungen. Die detaillierten Ausführungen sind bitte dem Gesetzestext der Gewerbeabfallverordnung zu entnehmen.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Gewerbemischabfall.
Das gehört dazu:
Pappe / Papier / Karton
Kunststoffabfall
Textilien
Metalle
Holzabfälle Kat. I-III
Gummiabfall
Das gehörtnicht dazu:
Bioabfälle
Abfälle aus der Humanmedizin u. tierärztlichen Versorgung
sonstige hygienisch bedenkliche Abfälle
stark staubende Abfälle
nasse Abfälle / Flüssigkeiten
Dämmmaterial
Dachpappe
Elektroaltgeräte
Schadstoffe
Störstoffe
Gipshaltige Abfälle fallen häufig bei Rück-, Aus- und Umbauarbeiten von Gebäuden an. Sie eignen sich sehr gut für das Recycling. Recycling-Gips ist die umwelt- und ressourcenschonende Alternative zu Natur- und REA-Gipsen. Voraussetzung für diese stoffliche Verwertung ist die nahezu sortenreine Sammlung der Gipsabfälle.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Gips/Rigips und gipshaltige Baustoffe.
Das gehört dazu:
Gipsreste / Gipsabfälle
Gipskartonplatten/-reste
Rigipsplatten/-reste
Baugips
Trockenbauwände
Das gehörtnicht dazu:
Bauschutt
Beton
Kalkstein
Ziegel
Keramik
Zement
Mörtel
Holz
Bei der Gestaltung und Pflege von Grünanlagen und Gärten fallen die typischen Gartenabfälle wie kleinere Äste, Zweige, Pflanzen, Rasen und Laub an. Diese sind kompostierbare Abfälle.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Grünschnitt.
Das gehört dazu:
Stauden
Blumen
Laub
Rasenschnitt
Rasenmulch
Unkraut
Verschnitt
Das gehörtnicht dazu:
Bodenaushub / Mutterboden
Bauschutt / Beton
Metalle
Papier / Pappe / Karton
Kunststoff
Restabfall
Blütenstände / Fruchtdolden von Riesenbärenklau
Gartenabfall mit Schädlings-/krankheitsbefall
Hierunter zählt in Privat und Gewerbe bei Abbruch, Neubau, Umbau, Renovierung oder Entrümpelung anfallender Eisen-, Stahl- und sonstiger Metallschrott
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Metallschrott.
Das gehört dazu:
Bauteile und Gegenstände aus Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel
Geschlossene Hohlkörper ohne Nachweis der absoluten Restentleerung
Bei Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen, Firmen- oder Geschäftsauflösungen sowie Umzügen sammelt sich eine Vielzahl aussortierten Hausrats wie Schränke, Sofas, Büroeinrichtungen und andere Möbel sowie Wohntextilien wie Teppiche an, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung aufgrund ihres Gewichts, ihrer Sperrigkeit und Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Restabfallbehälter passen.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Sperrmüll.
Das gehört dazu:
Möbelstücke
Teppiche und Auslegware
Koffer und Taschen
Glasscheiben von Möbelstücken
Toilettendeckel, Spülkästen
Kunststoffwasserfässer
Gartenmöbel
Federbetten
Kinderwagen, Schlitten
Das gehörtnicht dazu:
Abfälle aus der Gebäuderenovierung sowie Bau- und Abbruchabfälle
Schadstoffe
Elektronikschrott
Kfz-Teile, Fahrzeugreifen
Mit Kleinabfällen befüllte Behälter
Bei der Pflege von Grünanlagen und Gärten fallen auch Stämme, Stubben und Wurzelwerk von Bäumen an. Diese gehen einen anderen Verwertungsweg als die kompostierbaren Gartenabfälle und sind deshalb getrennt zu erfassen.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für
Stämme/Stubben/Wurzelwerk.
Das gehört dazu:
Baumstümpfe
Große Wurzelstöcke
Stämme
Stubben
Das gehörtnicht dazu:
Bodenaushub / Mutterboden
Restabfall
Bauschutt
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Erfahren Sie hier, wie Sie unseren Containerservice optimal nutzen können: von der richtigen Auswahl und Bestellung des Containers bis hin zur korrekten Befüllung und Abholung. Mit unseren Hinweisen wird die Abfallentsorgung zum Kinderspiel. Nutzen Sie unseren Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und gleichzeitig umweltbewusst zu handeln.
So kommt der Container zu Ihnen:
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Wählen Sie die passende Containergröße und die entsprechende Abfallart aus. Verwenden Sie gleich unsere Container Schnellanfrage oder kontaktieren uns telefonisch.
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Gern beraten wir Sie persönlich oder telefonisch. Schauen Sie auch gern in unser kleines Abfall ABC, um sich über die entsprechenden Abfallarten zu informieren.
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Nach Ihrer Bestellung stimmen wir einen Termin für die Aufstellung ab, der Ihren Zeitplan optimal berücksichtigt.
Genehmigung:
Soll der Container im öffentlichen Verkehrsraum stehen, weisen wir auf eine entsprechende Stellgenehmigung hin.
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Unser Team liefert den Container pünktlich an den vereinbarten Standort. Unser Fahrer sorgt dafür, dass der Container sicher und präzise platziert wird. Sollte die Anlieferung auf einem Grundstück erfolgen, beachten Sie bitte die minimale Einfahrbreite bei 2,5 m³ Containern von 2,20 m und ab 7 m³ Container von 2,80 m.
Sobald Sie den Container nicht mehr benötigen, kümmern wir uns um die schnelle und zuverlässige Abholung und um die umweltgerechte Entsorgung Ihres Abfalls.
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Melden Sie sich einfach, sobald Ihr Container zur Abholung bereit ist – online, telefonisch oder per E-Mail.
Terminvereinbarung:
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Unser Team holt den Container termingerecht ab und sorgt für die fachgerechte Entsorgung des Inhalts.
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Wir wissen, dass die Nutzung eines Containers viele Fragen aufwerfen kann. Um Ihnen den Prozess so einfach und verständlich wie möglich zu machen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Bei einer Bestellung bis 14 Uhr, können wir Ihren Containerauftrag am nächsten Wochentag (Montag bis Freitag) entsprechend bearbeiten. Bei größeren Projekten empfehlen wir Ihnen eine frühere Planung.
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Sollten Sie spezielle Anforderungen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um eine passende Lösung zu finden.
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Für detaillierte Informationen zur korrekten Abfalltrennung und was genau in den Container darf, werfen Sie einen Blick in unser „Kleines Abfall-ABC“. Dort finden Sie umfassende Hinweise und praktische Tipps zur Entsorgung Ihrer Abfälle. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Bei einer eigenständigen Verschiebung des Containers nach Ausstellung unseres geschulten Fachpersonals, kann eine Abholung nicht mehr garantiert werden. Wenn eine Umplatzierung nötig ist, kontaktieren Sie uns bitte.
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